§ 1 Anbieter und Geltungsbereich
- Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen dem Vermieter:MeyRent Fahrschulfahrzeug Vermietung
Inhaber: Okan Onat
Heinrich-Sense-Weg 45, 45307 Essen
Telefon: 0201 557 92 755
WhatsApp: 0151 40 75 98 00
E-Mail: info@meyrent.de
Website: www.meyrent.deund dem jeweiligen Mieter, der über die Website meyrent.de oder auf anderem Wege (Telefon, E-Mail, WhatsApp) einen Mietvertrag abschließt.
- Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, insbesondere gegenüber zugelassenen Fahrschulen und selbstständigen Fahrlehrern. Der Abschluss von Mietverträgen mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist nicht vorgesehen.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Mietgegenstand
- Vermietet werden Fahrschulfahrzeuge (PKW, LKW, Bus), die für den Einsatz im Fahrunterricht bestimmt und entsprechend ausgestattet sind (u. a. Doppelpedale, Fahrschulschild, zusätzlicher Innenspiegel).
- Die genaue Fahrzeugbezeichnung, das amtliche Kennzeichen sowie die Führerscheinklasse werden im jeweiligen Mietvertrag festgehalten.
- Das Mietfahrzeug wird in einem technisch geprüften, verkehrs- und betriebssicheren Zustand übergeben. Der Mieter verpflichtet sich, das Fahrzeug pfleglich zu behandeln und ausschließlich bestimmungsgemäß im Rahmen des genehmigten Fahrschulbetriebs zu nutzen.
- Eine Weitergabe des Fahrzeugs an Dritte, die nicht Fahrlehrer mit gültiger Fahrlehrerlaubnis sind, ist untersagt.
§ 3 Voraussetzungen zur Anmietung
- Der Mieter muss im Besitz einer gültigen Fahrschulerlaubnis gemäß § 10 FahrlG sowie einer gültigen Fahrlehrerlaubnis für die jeweilige Führerscheinklasse sein.
- Entsprechende Nachweise sind auf Verlangen vor oder bei Fahrzeugübergabe vorzulegen.
- Der Vermieter ist berechtigt, die Anmietung ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder begründete Zweifel an der ordnungsgemäßen Nutzung bestehen.
§ 4 Mietdauer
- Die Mietdauer beginnt und endet an den im Mietvertrag vereinbarten Tagen und Uhrzeiten.
- Die Mindestmietdauer beträgt einen (1) Kalendertag. Eine Buchung ist tageweise, wochenweise oder monatsweise möglich.
- Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger schriftlicher oder fernmündlicher Absprache und ausdrücklicher Zustimmung des Vermieters möglich.
- Bei verspäteter Rückgabe ohne vorherige Absprache wird eine zusätzliche Gebühr gemäß § 5 Abs. 4 berechnet.
§ 5 Mietpreis, Zahlung und Kaution
- Die Mietpreise richten sich nach der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Preisübersicht auf der Website www.meyrent.de. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Die Bezahlung des Mietpreises erfolgt bei Abholung in bar oder per vorheriger Überweisung auf das Geschäftskonto des Vermieters. Bankdaten werden auf Anfrage mitgeteilt.
- Bei Abholung ist eine Kaution in Höhe von 500,00 € in bar zu hinterlegen. Die Kaution dient als Sicherheit für etwaige Schäden, Reinigungskosten oder sonstige Forderungen des Vermieters.
- Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Fahrzeugs und Prüfung auf Schäden vollständig zurückerstattet, sofern keine berechtigten Forderungen des Vermieters bestehen.
- Bei verspäteter Rückgabe ohne vorherige Absprache wird eine zusätzliche Tagesmiete pro angefangenem Tag berechnet.
- Der Vermieter ist berechtigt, berechtigte Schadensersatzforderungen mit der hinterlegten Kaution zu verrechnen.
§ 6 Abholung und Rückgabe
- Abholung und Rückgabe erfolgen nach vorheriger Terminvereinbarung am Standort des Vermieters:MeyRent Fahrschulfahrzeug Vermietung
Heinrich-Sense-Weg 45, 45307 Essen - Bei Abholung wird der Fahrzeugzustand gemeinsam dokumentiert (Übergabeprotokoll). Der Mieter bestätigt durch Unterzeichnung den einwandfreien Empfang des Fahrzeugs.
- Das Fahrzeug ist in sauberem, verkehrstauglichem und unbeschädigtem Zustand zurückzugeben – abgesehen von normalem Verschleiß bei bestimmungsgemäßem Gebrauch.
- Bei Rückgabe wird der Fahrzeugzustand erneut gemeinsam geprüft und protokolliert.
- Bei Beschädigungen oder Verschmutzungen, die über normalen Gebrauch hinausgehen, können Reparatur- oder Reinigungskosten in voller Höhe berechnet werden.
§ 7 Versicherung
- Alle vermieteten Fahrzeuge sind während der Mietdauer haftpflicht- und vollkaskoversichert.
- Im Schadensfall ist der Mieter verpflichtet, den Schaden unverzüglich – noch vor Rückgabe des Fahrzeugs – dem Vermieter zu melden. Eine eigenmächtige Beauftragung von Reparaturbetrieben oder Dritten ohne vorherige Zustimmung des Vermieters ist nicht gestattet.
- Bei einem durch den Mieter oder Dritte verursachten Schadensfall kann der Vermieter die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung sowie darüber hinausgehende Kosten geltend machen, sofern grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
- Entsteht der Fahrzeugausfall auf Seiten des Mieters durch einen versicherten Schadensfall (z. B. Unfall Dritter), können die Mietkosten in der Regel über die Kfz-Versicherung oder die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgerechnet werden. Der Vermieter stellt auf Wunsch alle hierfür erforderlichen Belege und Rechnungen aus.
§ 8 Haftung des Mieters
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer am Fahrzeug entstehen, sofern diese nicht auf einen nachgewiesenen technischen Defekt oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
- Der Mieter haftet ebenfalls für Schäden, die durch Fahrerverhalten, unsachgemäße Bedienung, Missachtung von Verkehrsregeln oder unbefugte Nutzung durch Dritte entstehen.
- Bei Verlust oder Totalschaden des Fahrzeugs haftet der Mieter in voller Höhe des Wiederbeschaffungswertes, abzüglich etwaiger Versicherungsleistungen.
- Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der vertragswidrigen Nutzung des Fahrzeugs entstehen.
§ 9 Haftung des Vermieters
- Der Vermieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
- Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn oder ausgefallene Fahrstunden, wird ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 10 Stornierung und Rücktritt
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn möglich.
- Bei Stornierung innerhalb von 14 Tagen vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung ohne vorherige Absage wird eine Stornogebühr in Höhe von 25% berechnet und bei Stornierung innerhalb von 7 Tagen vor Mietbeginn oder bei Nichtabholung ohne vorherige Absage wird eine Stornogebühr in Höhe von 50% berechnet.
- Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag bei unvorhersehbaren Ereignissen (z. B. Unfall, technischer Totalausfall des Fahrzeugs, höhere Gewalt) zu stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
- Ein Rücktritt des Vermieters ist außerdem möglich, wenn der Mieter die erforderlichen Unterlagen (Fahrschulerlaubnis, Fahrlehrerlaubnis) nicht vorlegt oder die Kaution nicht hinterlegt.
§ 11 Pflichten des Mieters während der Mietdauer
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug regelmäßig auf offensichtliche Mängel zu prüfen und dem Vermieter festgestellte Schäden oder technische Probleme unverzüglich zu melden.
- Das Fahrzeug darf ausschließlich im Rahmen des genehmigten Fahrschulbetriebs und auf öffentlichen Straßen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland genutzt werden, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
- Fahrten ins Ausland bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.
- Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug mit dem vorgeschriebenen Kraftstoff zu betanken und auf ausreichenden Ölstand sowie Reifendruck zu achten.
- Das Fahrzeug darf nicht für illegale Zwecke genutzt werden. Bei Verstößen ist der Vermieter zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt.
§ 12 Datenschutz
- Personenbezogene Daten des Mieters werden ausschließlich zur Abwicklung des Mietverhältnisses erhoben, gespeichert und verarbeitet.
- Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. Versicherungsabwicklung im Schadensfall) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.
- Weitere Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung auf www.meyrent.de.
§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Essen, sofern der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Stand: Mai 2026
MeyRent Fahrschulfahrzeug Vermietung – Inhaber: Okan Onat – www.meyrent.de